Informationen zu den Tarifen und Kostenzuschüssen
Termine erfolgen nur nach telefonischer Vereinbarung, abgerechnet wird in Einheiten zu je 50 Minuten. Die Kosten betragen 110Euro pro Einheit. Es besteht die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung durch Präventivhilfen (Bezirkshauptmannschaft) und über die Sozialversicherung. Das Honorar ist sofort nach Rechnungserhalt zu überweisen, die Verrechnung erfolgt auf eigenen Namen und eigene Rechnung der PsychologInnen. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte rechtzeitig (24 Stunden vorher) telefonisch oder per SMS ab, damit der Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten sind vereinbarte Einheiten auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch und in einem Erstgespräch.
Rechtsbelehrung und Datenschutz
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